5 Dinge die ich gelernt habe bei der Release meines Albums Me&You:

Teil 1: Leistungsschutzrechte weltweit claimen

Ich habe mein Album Me&You auf meinem eigenen Label r3w records veröffentlicht. Damit war klar, dass Verwaltung und Promotion komplett in meiner eigenen Verantwortung liegen würden.

Klar war auch, dass im Bereich (Self-) Promotion bei mir noch gehörig Luft nach oben war und ist. Glücklicherweise gibt es viele Menschen, die ihr Wissen in dem Bereich gerne und großzügig teilen. Ein großartiges Buch zu dem Thema ist ‚How To Make It In The New Music Business’ von Ari Herstand. Einer seiner Tips war: ‚Register as soon as possible with SoundExchange.’ Klingt jetzt nicht nach Promo, sondern eher nach Bürokram.

Was ist denn Sound Exchange?

SoundExchange ist eine US amerikanische Verwertungsgesellschaft, die aus Neighbouring Rights hervorgegangene Gelder einsammelt und an Record-Labels und Künstler weiterleitet.

Neighbouring Rights… hmmmm. Ich hab eine mail geschreiben und gefragt, ob eine Registrierung irgendwie mit meinem Verlagsvertrag kollidieren würde.

Als Antwort kam: „Nein, es geht nicht um Copyright, sondern um Nighbouring Rights, und wenn ich als in Deutschland ansässiges Label bei der GVL einen Vertrag über weltweites Claiming abgeschlossen habe, brauche ich mich um nichts weiter zu kümmern.“

Aha, Neighbouring Rights sind also Leistungsschutzrechte.

Wer gar nicht so genau weiss, was Leistungsschutzrechte sind, hier gibt es mehr Infos: imusiciandigital.com/de/meine-urheber-und-leistungsschutzrechte/

Bei der GVL habe ich erfahren, dass ich diese tatsächlich beauftragt habe, weltweit die Leistungsschutzrechte für mich wahrzunehmen.

Klingt ja erst einmal großartig, aber bei der GVL umfasst die Welt gerade mal 14 Länder. Wenn diese 14 Länder vermutlich auch die umsatzstärksten sind, ist das ja immer rnoch nicht so prall.

Also doch SoundExchange? Die Amis können doch bestimmt weltweit.

Bei der Internet-Recherche bin ich auf Einige nicht so erfreuliche Beiträge gestoßen die vermuten lassen, dass Sound Exchange nicht so akurat mit Daten umgeht. Dabei geht es nicht um Datensicherheit, sondern dass wohl einfach nicht korrekt abgerechnet wird.

Dann bin ich auf PPL gestoßen, das britische Pendant. Die PPL hat genau wie Sound Exchange Verträge mit Schwestergesellschaften aus diversen Ländern und scheint dabei mehr als die 14 GVL Länder abzudecken.

Zwischenzeitlich hat mich mein Vertieb Finetunes auf Roykit aufmerksam gemacht. Im Netz hat Roykit erst mal den Eindruck eines Verlages erweckt, aber ein sehr geduldiger Mitarbeiter hat mir die Arbeitsweise erklärt.

Roykit sammelt in Namen der Rechteinhaber bei jeder der einzelenen nationalen Verwertungsgesellschaften die Einnahmen aus Erst- und Zweitverwertung der Aufnahmen ein. Und das wohl bedeutend schneller und genauer als GVL, Sound Exchange oder PPL.

Zusätzlich dazu werden neue Veröffentlichungen direkt eingepflegt, bzw angemeldet bei den diversen Gesellschaften, ohne dass ich mich darum kümmern muss. D.h. ich muss mich nicht in irgendwelchen Eingabefenstern die Metadaten der Veröffentlichungen meines Labels einpflegen. Nach Anlegen der Metadaten im Finetunes System übernimmt Roykit die Daten und gibt sie weiter and die Verwertungs Gesellschaften.

Für den Service behält Roykit natürlich einen Anteil der ausgeschütteten Gelder ein.

Obwohl ich keine großen Summen erwarte aus Leistungsschutzrechten aus dem Ausland, erscheint mir das doch als eine sehr gute Lösung. Ich kann mir gut vorstellen, dass Einiges an Geldern auf diversen Konten liegenbleibt, weil es nicht geclaimt wird.

Und vielleicht lande ich ja doch noch einen Hit bei einem mexikanischen Internetradio und freue mich die sorgsam geclaimten Gelder.

 

Dazu noch:

#1

In den USA werden Leistungsschutzrechte für Aufnahmen nur bei digitaler Ausstrahlung, nicht bei terrestrischer Ausstrahlung gezahlt, hierzu: http://www.tunecore.com/blog/2012/07/neighboring-rights-what-they-are-why-they-matter.html

 

#2

Beim VUT (Verband unabhängiger Tonträgerhersteller) gab es einen Workshop zum Thema ‚Weltweites Claiming von Leistungsschutzrechten’. Ich hoffe, da noch an Informationen zu gelangen.

 

#3

Man muss unterscheiden ist zwischen Leistungsschutzrechten, die man als Künstler und Labels inne hat. Bei GVL, SoundExchange und PPL kann man sich sowohl als Künstler und Label registrieren, und für Künstler claimt die GVL tatsächlich weltweit. Roykit bietet seinen Dienst nur für Labels an.

 

 

*Update 14.12.2018*

Roykit beendet seine Tätigkeit zum Ende des Jahres 2018.

Leider war der Informationsfluss dazu sehr dürftig. Auf eine Anfrage per mail im Herbst zu einem anderweitigen Thema,  bekam ich keinerlei Antwort von meiner Kontaktperson bei Roykit.

Zusätzlich dazu poppte eine Meldung von der GVL auf über ‚claim Konflikte‘. Das bedeutet wohl, dass das GVL System meine Meldung, dass ich meine Leistungsschutzrechte einer anderen Firma übertrage habe, nicht verarbeitet hat. Interessant war aber, dass ich von der Firma, die jetzt in meine Leistungsschutzrechte verwaltet, noch nie gehört hatte: RightsUp.com. Auf meine Anfrage bei Rightsup.com teilte man mir mit, dass sie einen Vertrag mit Roykit hätten, der sie ermächtige, im Namen von Roykit die Leistungsschutzrechte zu claimen. Das wird wahrscheinlich rechtlich Ok sein – aber auf diese Art und Weise davon zu erfahren, fühlte sich erst mal befremdlich an.
Anfang November gab es dann eine offizielle mail von der Roykit GmbH, dass Roykit zum Ende des Jahres seinen Betrieb einstelle und alle angefallen Beträge bis dahin abrechnen und auszahlen werde.

Bleibt jetzt die Frage, wen ich zukünftig beauftragen kann, die Leistungsschutzrechte für mein Label zu claimen.

 

 

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